Sie befinden sich in: Sanz Bermell > Marken > Marken in Spanien |
GEGENSTANDAls Marken können alle Zeichen, die sich grafisch darstellen lassen, eingetragen werden, soweit sie es ermöglichen, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.Die Dauer der Eintragung beträgt 10 Jahre, gerechnet ab dem Tag der Anmeldung. Die Gültigkeit kann durch Entrichtung einer entsprechenden Verlängerungsgebühr jeweils um den gleichen Zeitraum verlängert werden. Allgemein gültige Zeichen, bestimmte geographische Zeichen, bestehende Markenzeichen, gegen die Widerspruch erhoben wurde, sowie Zeichen, die keine Unterscheidungskraft haben, können nicht eingetragen werden. Es ist möglich, Priorität einer früheren Markenanmeldung zu beanspruchen, wenn diese spätestens sechs Monate vor der Anmeldung der spanischen Marke eingereicht wurde. VERFAHRENNach der von uns empfohlenen Recherche durchläuft eine Markenanmeldung folgenden Eintragungsprozess:
Jegliche Entscheidung kann auf dem Verwaltungs- und auf dem Gerichtsweg angefochten werden. Eine Marke wird für eine oder mehrere Klassen nach der Nizza-Klassifikation angemeldet. Ähnliche Marken können miteinander vereinbar sein, wenn sie zur Unterscheidung von verschiedenen Produkten oder Dienstleistungen eingetragen wurden. VORAUSSETZUNGENDie Voraussetzungen für die Eintragung einer Marke in Spanien sind folgende:
|